AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Erwerb von E-Tickets für das Hallenbad Süßen der Stadt Süßen

 

   1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von E-Tickets über die Webshop-Verkaufsplattform des Hallenbads Süßen der Stadtverwaltung Süßen.

Für den Besuch des Hallenbads Süßen gelten zusätzlich die jeweils aktuelle Haus- und Badeordnung sowie die jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Mit dem Erwerb eines E-Tickets erkennt die Käuferin bzw. der Käufer diese Bedingungen an.

 

   2. Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Stadtverwaltung Süßen
Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen

Vertreten durch Bürgermeister Marc Kersting

Telefon: +49 7162 9616-111
E-Mail: info@suessen.de

 

   3. Vertragsabschluss

Der Vertrag über den Erwerb eines E-Tickets kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Kaufvorgangs im Webshop zustande.

Nach erfolgreicher Zahlung erhält die Käuferin bzw. der Käufer das E-Ticket in elektronischer Form. Das E-Ticket berechtigt zum Eintritt in das Hallenbad Süßen im Rahmen des jeweils gebuchten Tarifs und nach Maßgabe der aktuellen Haus- und Badeordnung.

Ein Anspruch auf Einlass besteht nur während der jeweils gültigen Öffnungszeiten und vorbehaltlich betrieblicher Einschränkungen, insbesondere bei Überfüllung, technischen Störungen, Veranstaltungen, Revisionen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen.

 

   4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Webshop zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Preise.

Der Zahlungsbetrag ist unmittelbar mit Abschluss des Kaufvorgangs fällig. Die Zahlung kann über die im Webshop angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen, insbesondere per Debitkarte, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt zu den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

Wird eine Zahlung nicht eingelöst, zurückgebucht oder rückgängig gemacht, ist die Stadtverwaltung Süßen berechtigt, das betreffende E-Ticket zu sperren. Bereits entstandene Kosten oder Gebühren können der Käuferin bzw. dem Käufer in Rechnung gestellt werden, soweit diese von ihr bzw. ihm zu vertreten sind.

 

   5. Nutzung und Gültigkeit der E-Tickets

Die Gültigkeit des E-Tickets richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und den Angaben im Webshop.

Jedes E-Ticket kann nur im Rahmen seiner jeweiligen Gültigkeit verwendet werden. Eine mehrfache Nutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tarifs ist.

Die Käuferin bzw. der Käufer ist dafür verantwortlich, das E-Ticket sorgfältig aufzubewahren und nicht unbefugt weiterzugeben. Bei Verlust, unbefugter Weitergabe oder missbräuchlicher Nutzung besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

Ermäßigte Tickets dürfen nur von Personen genutzt werden, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen beim Eintritt vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Einlass verweigert oder die Nachzahlung des regulären Eintrittspreises verlangt werden.

 

   6. Stornierung, Rückgabe und Erstattung

Eine Rückgabe oder Erstattung von bereits erworbenen E-Tickets ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Kann das Hallenbad Süßen aus betrieblichen, technischen oder sonstigen Gründen nicht genutzt werden, entscheidet die Stadtverwaltung Süßen im Einzelfall über eine mögliche Erstattung, Ersatzleistung oder Verlängerung der Gültigkeit.

Kein Anspruch auf Erstattung besteht insbesondere, wenn die Nutzung aus Gründen unterbleibt, die in der Person der Käuferin bzw. des Käufers liegen, beispielsweise bei Nichtnutzung, Verspätung, Verlust des Tickets oder fehlendem Ermäßigungsnachweis.

 

   7. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Soweit das erworbene E-Ticket für einen bestimmten Termin, einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Gültigkeitsdauer vorgesehen ist, besteht daher kein Widerrufsrecht.

 

   8. Haus- und Badeordnung

Für den Aufenthalt im Hallenbad Süßen gilt die jeweils aktuelle Haus- und Badeordnung. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung, bei missbräuchlicher Nutzung von E-Tickets oder bei Gefährdung anderer Badegäste kann der Einlass verweigert oder die betreffende Person des Bades verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.

 

   9. Technische Verfügbarkeit des Webshops

Die Stadtverwaltung Süßen bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit des Webshops. Eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.

Bei technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder sonstigen Einschränkungen besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvorgangs zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 

   10. Haftung

Die Stadtverwaltung Süßen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Webshops, fehlerhafte Eingaben der Käuferin bzw. des Käufers, Verlust des E-Tickets oder unbefugte Weitergabe entstehen, übernimmt die Stadtverwaltung Süßen keine Haftung, soweit sie diese Schäden nicht zu vertreten hat.

Die Haftung für den Badebetrieb richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach der jeweils geltenden Haus- und Badeordnung.

 

11. Datenschutz

Auf die Datenschutzhinweise auf der Webseite https://www.suessen.de/home/Impressum.html wird hingewiesen.